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Bemerkungen zum Tierschutz und dem rituellen
Schächten ohne Betäubung
Der Islam kennt, wie das Judentum und das Christentum
selbstverständlich auch eine Verantwortung des Menschen für
das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen
ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt
werden dürfen. Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken
sogar noch weiter und verbietet nicht nur die körperliche
Misshandlung, sondern er verbietet auch die psychische und
ethische Misshandlung und selbst die verbale Abwertung eines
Tieres.
Tierschutz im Islam
Der Religionsbegriff des Islam unterscheidet sich wesentlich von
dem im Westen gebräuchlichen. Aus islamischem Selbstverständnis
erfassen die im abendländisch sozialwissenschaftlichen Bereich
allgemein anerkannten Definitionen von Religion nicht die dem
Islam immanente Dimension. Die westlichen Definitionen gestehen
dem religiösen Normensystem im gesamt-gesellschaftlichen
Bereich keinen primär axiomatischen Charakter zu, sondern
betrachten Religion eher funktional. Gleichzeitig reduzieren sie
den Funktionsbereich der Religion auf lebensdienliche
Wirklichkeit, wie z. B. die Stiftung und Erhaltung der sozialen
Identität, d. h. ausschließlich auf den Bereich der
individuellen Privatsphäre.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, wenn wie in
vielen Veröffentlichungen von diesem eigentümlichen westlichen
Religionsverständnis ausgehend über den Islam und dessen Riten
und Regeln geschrieben und geurteilt wird, was unweigerlich zu
Missverständnissen führen muss. Diese Fehlinterpretationen und
Verständnisprobleme ergeben sich, weil das unterschiedliche
Religionsverständnis nur selten erkannt bzw. berücksichtigt
wird. Besonders fatale Auswirkungen hat dieses Missverständnis
bei der Definition des Tierschutzgedankens.
Ein wesentlicher Unterschied ist beispielsweise, dass im Islam
die Normierung des islamischen Wertesystems durch die Schari'a
erfolgt, die alle Lebensbereiche regelt u. a. auch den Bereich
des Umgangs der Geschöpfe (alle Lebewesen - Menschen und
Tieren-) miteinander und untereinander. In diesen Bereich fallen
auch die islamischen Tierschutzbestimmungen. So kommt das
positive und von großem Verantwortungsbewusstsein getragene
Verhältnis des Islam zur Schöpfung im allgemeinen und den
Geschöpfen im besonderen am Umfang der diesem speziellen
Themenkomplex im Quran gewidmet wird deutlich zum Ausdruck. So
tragen eine Reihe von Suren beispielsweise Tiernamen, in anderen
Suren wird über Tiere gesprochen bzw. es werden Tiere in
unterschiedlichstem Zusammenhang erwähnt. Gemeinsam ist allen,
das der Mensch immer wieder daran erinnert wird, das Mensch und
Tier gleichermaßen Teil der Schöpfung sind und dass der Mensch
sich einst vor Allah auch wegen seines Umgangs mit den Geschöpfen,
den Tieren verantworten muss. Alle Tiere, die im Quran erwähnt
sind, werden ausschließlich positiv aufgegriffen.
Im islamischen Kulturkreis sind Umweltschutz und Tierschutz
keine neuzeitliche Errungenschaft der Aufklärung und des
zivilisatorischen Fortschritts, sondern immanenter Bestandteil
des islamischen Wertesystems (Schari’a), und integraler Teil
von Lehre und Praxis.
Umgang mit den Tieren
Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der
Basis von Quran und Sunna beruht. Die Scharia unterscheidet bei
den islamischen Tierschutzbestimmungen verschiedene Kategorien:
1. physischer Tierschutz
2. psychischer Tierschutz
3. ethisch-moralischer Tierschutz
Dies islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie
alle anderen Rechte und Pflichten unabhängig von Gruppen- oder
Personeninteressen allgemeingültig, d.h. verbindlich für alle
Muslime und in allen Gesellschaften und basieren ausschließlich
auf den beiden Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna.
Muslime sind nach den rituellen islamischen Gesetzen zwingend
verpflichtet mit allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen Tieren)
respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll und artgemäß
umzugehen. Abgeleitet wird diese Fürsorge- und Schutzpflicht
und die damit verbundene Verantwortung der Muslime für alle
Geschöpfe aus der islamischen Schöpfungsvorstellung, der
Gleichstellung aller Geschöpfe vor dem Schöpfer.
Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle
Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen
absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder Leiden zufügen
könnten.
Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle
Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen
absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder Leiden zufügen
könnten.
Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle
Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen
absichtlich und bewusst im islamisch ethischen Sinne schädigen
könnten
Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam
ist aber noch viel umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem
anderen Lebewesen physischen Schaden zuzufügen, sondern man
darf die Schöpfung Gottes als solche auch nicht im ethischen
Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung beispielsweise
selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder
die Schöpfung im allgemeinen, wie z.B. dumme Kuh, Mist-Wetter,
blöder Affe etc.
Auszug aus dem umfangreichen islamischen
Tierschutz-Normenkatalog
- das Verbot Tiere zu töten, außer für den
Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
- das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu
benutzen
- das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
- das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
- das Verbot, Tiere zu quälen
- das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu
brandmarken, etc.
Aus dieser kleinen Auswahl von Geboten, Verboten und Regeln bezüglich
des Tierschutzes ist klar erkennbar, das ein Mangel an
Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime
gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht
abgeleitet werden kann.
Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen
alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten
(im Judentum und im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt
an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur
Durchführung des Schächtens sowie strenge Regeln sowohl für
vorbereitende als auch für nachbereitende Maßnahmen, die dem
Tier unnötige Qualen beim Schächten ersparen und seine Würde
als Geschöpf wahren sollen.
So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines
anderen Tieres zu schlachten, es muss verhindert werden, dass
das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen des
Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht
in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das
Messer, bzw. die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld
des Tieres liegen, dies alles um dem Tier unnötigen Stress zu
ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben,
dass der Schlachter sich für jedes Tier Zeit nimmt, zunächst
wird das Tier beruhigt, das heißt streicheln, gut zureden,
essen oder trinken anbieten und erst wenn das Tier ruhig und
entspannt ist, darf zum Schnitt angesetzt werden. Dieser muss
schnell und professionell ausgeführt werden. Das Messer muss
sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang neu geschärft
werden, damit mit einem einzigen Schnitt Luftröhre, Speiseröhre
und die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.
Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung
gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam
nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige
Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte
Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche
sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die
Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE,
geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose
Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere
Skandale.
Quelle: www.halal.de
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