Ernährung und Gesundheit
 

Das Deutsche Lebensmittelhandbuch

 

Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und sonstige Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Diese Leitsätze gelten jedoch nicht als Rechtsvorschriften, d.h. es sind keine rechtsverbindlichen Gebote oder gar Verbote. Vielmehr handelt es sich um "objektivierte Sachverständigengutachten" freiwillige Vereinbarungen, die von der deutschen Lebensmittelwirtschaft beachtet, von der Rechtssprechung anerkannt und von der Lebensmittelüberwachung als Beurteilungsmaßstab für Kontrollen verwendet werden. Dem interessierten Verbraucher verraten sie, was alles in deutschen Lebensmitteln enthalten sein darf - aber nicht muss. 
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs umfassen derzeit 23 Nahrungsmittelbereiche. Das reicht von Fleisch und Fleischerzeugnissen über Fische, Krebse und Weichtiere bis hin zu Brot und Kleingebäck. Selbst die Herstellung und mögliche Zusammensetzung von pasteurisierten Gurkenkonserven, von Puddingpulver, Gewürzen oder Honig ist in den Leitsätzen genau festgehalten. 
Wesentlich ist dabei der Begriff der "Verkehrsauffassung". Wenn ein Hersteller eine bekannte Nahrungsmittelbezeichnung verwendet, entsteht beim Verbraucher eine konkrete Vorstellung vom angebotenen Produkt. Die Regelung im Lebensmittelbuch soll verhindern, dass die Erwartungen des Kunden grob getäuscht werden. Konkret heißt das: wo "Rollmops" draufsteht, sollte nicht Thunfisch drin sein. Verstößt ein Hersteller gezielt gegen die festgelegte übliche Verkehrsauffassung, handelt es sich um Irreführung. Und die wird bestraft. 
Die Leitsätze für unsere Lebensmittel werden seit 1962 von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission - unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung anerkannten internationalen Lebensmittelstandards - beschlossen. Die Kommission hat 28 Mitglieder und ist paritätisch besetzt; je sieben Vertreter werden aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft berufen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das derzeit noch für das Deutsche Lebensmittelbuch zuständig ist. 



Service-Information:
Deutsches Lebensmittelbuch
Leitsätze 2000.
Bundesanzeiger, Köln 1999
ISBN 3 - 88784 - 941 - 8