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Das
Deutsche Lebensmittelhandbuch
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen
Herstellung, Beschaffenheit und sonstige Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Diese Leitsätze gelten jedoch nicht als Rechtsvorschriften, d.h. es sind keine
rechtsverbindlichen Gebote oder gar Verbote. Vielmehr handelt es sich um "objektivierte Sachverständigengutachten"
freiwillige Vereinbarungen, die von der deutschen
Lebensmittelwirtschaft beachtet, von der Rechtssprechung anerkannt und von der
Lebensmittelüberwachung als Beurteilungsmaßstab für Kontrollen verwendet werden. Dem interessierten Verbraucher verraten sie, was alles in deutschen Lebensmitteln enthalten sein darf - aber nicht muss.
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs umfassen derzeit 23
Nahrungsmittelbereiche. Das reicht von Fleisch und Fleischerzeugnissen über Fische, Krebse und Weichtiere bis hin zu Brot und Kleingebäck. Selbst die Herstellung und mögliche Zusammensetzung von
pasteurisierten Gurkenkonserven, von Puddingpulver, Gewürzen oder Honig ist in den Leitsätzen genau festgehalten.
Wesentlich ist dabei der Begriff der "Verkehrsauffassung". Wenn ein Hersteller eine bekannte Nahrungsmittelbezeichnung verwendet, entsteht beim Verbraucher eine konkrete
Vorstellung vom angebotenen Produkt. Die Regelung im Lebensmittelbuch soll verhindern, dass die
Erwartungen des Kunden grob getäuscht werden. Konkret heißt das: wo "Rollmops" draufsteht, sollte nicht Thunfisch drin sein. Verstößt ein Hersteller gezielt gegen die
festgelegte übliche Verkehrsauffassung, handelt es sich um Irreführung. Und die wird bestraft.
Die Leitsätze für unsere Lebensmittel werden seit 1962 von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission - unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung anerkannten
internationalen Lebensmittelstandards - beschlossen. Die Kommission hat 28 Mitglieder und ist paritätisch besetzt; je sieben Vertreter werden aus den Kreisen der Wissenschaft, der
Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft berufen. Die
Berufung der Mitglieder erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das derzeit noch für das Deutsche Lebensmittelbuch zuständig ist.
Service-Information:
Deutsches Lebensmittelbuch
Leitsätze 2000.
Bundesanzeiger, Köln 1999
ISBN 3 - 88784 - 941 - 8
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