Ernährung und Gesundheit
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Alkohol in Lebensmitteln

Vorsicht ist bei sehr vielen Nahrungsmitteln geboten, die für uns Muslime im einzelnen analysiert werden müssen, da Hersteller sich oft über die Inhalte in Schweigen hüllen. Gerade das Lebensmittelkennzeichnungsgesetz erlaubt Herstellern viele Freiheiten, was die Auflistung der Zusatzstoffe auf den Verpackungen betrifft. So ist es beispielsweise erlaubt, Lebensmitteln ohne Kennzeichnung bis zu 1,2 Vol.% Alkohol zuzusetzen. 

- Alkohol in Lebensmitteln wird manchmal nicht gekennzeichnet
- Alkohol versteckt sich manchmal hinter anderen Bezeichnungen
- Auch als "alkoholfrei" gekennzeichnete Getränke enthalten Alkohol
(Malzbier enthält 0,3 bis 1 Vol.% Alkohol)

Alkohol kann unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt werden: 

Äthylalkohol oder Ethylalkohol 
Äthanol oder Ethanol 
Weingeist 
Spiritus 
C2H5OH = chemische Bezeichnung 
Methanol (giftig, aber z.B. in sehr billigen Branntwein enthalten) 
Auch Glycerin ist ein alkoholischer Stoff, genauso wie Mono- und Diglyceride.

 

Kuchen, Cremeschnitten und Konfitüre: Süße Leckereien stehen bei vielen Muslimen hoch im Kurs - und täglich auf dem Speiseplan. Doch unkontrolliertes Schlemmen kann hochprozentig schädlich sein. Denn neben satten Kalorien verschlingen wir nicht selten einen berauschenden Inhaltsstoff: Alkohol. 


Hochprozentiges kann in Eis, Cremeschnitten, Schokolade und Weingummi versteckt sein. Der Blick auf die Zutatenliste hilft nicht unbedingt weiter: Zum einen ist sie oft unter der Falz der Packung verborgen und klein gedruckt, zum anderen fehlt der Hinweis nicht selten ganz. Wer sich unsicher ist, dem hilft kräftiges Schnuppern. Gleich nach dem Öffnen ist Alkohol deutlich zu riechen.

Auch Süßspeisen wie Quarkzubereitung, Rote Grütze, Apfelkompott oder Zitronencreme sowie Backwaren und Konfitüren sind nicht immer ohne. Wenn Sie beim Bäcker kaufen oder im Restaurant bestellen, sollten Sie nachfragen, ob Kuchen oder Nachtisch mit Alkohol "verfeinert" wurden. Alkohol lauert nicht nur in Süßigkeiten. Auf den täglichen Speiseplan der Kleinen kann er auch über Fertigprodukte gelangen. Mit Alkoholzugabe können Suppen, Saucen, Fleischgerichte, Eintöpfe und sogar Gemüse zubereitet sein.


Vorsicht angesagt ist auch bei Medikamenten. Mit Hilfe von Alkohol wirken Hustentropfen, Hustensaft, Beruhigungstropfen, Mittel zur Stärkung der Abwehrkräfte oder Zahnungstropfen. Werden per Einnahme mehr als 0,05 Gramm verabreicht, muß ein Warnhinweis angegeben sein.


Einige Beispiele:

Speiseeis: Tropic-Eis, Marzipan-Eis, Likör-Eis und viele Eisbecher

Möglicher Inhalt: Amaretto, Eierlikör, Mandellikör, Rum, Alkohol

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Süßigkeiten: Cremeschnitten, Pralinen, Ostereier und sonstige gefüllte Schokoladenartikel, Marzipan, Wingummi, Traubenschokolade.

Möglicher Inhalt: Alkohol, Rum, Winbrand, Liköre, Kirschwasser, Calvados

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Konfitüren / - Spezialitäten: Herrenkonfitüre, Zwetschgenkonfitüre, Erdbeerkonfitüre, Schwarzkirsche 

Möglicher Inhalt: Whisky, Rum, Sherry, Kirschwasser

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Süßspeisen: Cremespeisen, Herrenspeisen, Tiramisu 

Möglicher Inhalt: Rotwein, Weisswein, Rum, Eierlikör, Amaretto, Weinbrand, Mandellikör

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Suppen: Ochsenschwanzsuppe, Geflügelcremesuppe, Pfifferlingcremesuppe: 

Möglicher Inhalt: Weinbrand, Sherry, Madeira, Rotwein, Weisswein

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Soßen: Barbeque, Tomatenketchup, Cocktailsoße 

Möglicher Inhalt: Gin, Weinbrand, Sherry, Cognac

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Käsegerichte: Käsefondue 

Möglicher Inhalt: Weisswein, Kirschwasser

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Aromen: Vanille Aroma 

Möglicher Inhalt: Alkohol

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Gebäck: Kuchen, Kleingebäck, Torten, Gebäckschnitte, Stollen, Lebkuchen, Marzipan sowie Back-Aroma Rum, Arrak und Amaretto:

Möglicher Inhalt: Rum, Kirschwasser, etc.

Weitere:

  • Diverse Fleischgerichte, Fischgerichte können Alkohol enthalten.

  • Flambierte Gerichte

  • Diverse Cocktailsaucen, Worcestersauce

  • Verschiedene Weichkäse-Sorten

  • Mit Alkohol abgeschmeckte Marmeladensorten

  • Weinschaumcreme oder Sabbaione

 

Mit freundlicher Genehmigung der Verbraucherzentrale Hamburg

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