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Alkohol in Lebensmitteln
Vorsicht ist bei sehr vielen Nahrungsmitteln geboten, die
für uns Muslime im einzelnen analysiert werden müssen, da Hersteller sich oft über die Inhalte in
Schweigen hüllen. Gerade das Lebensmittelkennzeichnungsgesetz erlaubt Herstellern viele Freiheiten, was die
Auflistung der Zusatzstoffe auf den Verpackungen betrifft. So ist es beispielsweise erlaubt, Lebensmitteln
ohne Kennzeichnung bis zu 1,2 Vol.% Alkohol zuzusetzen.
- Alkohol in Lebensmitteln wird manchmal nicht gekennzeichnet
- Alkohol versteckt sich manchmal hinter anderen Bezeichnungen
- Auch als "alkoholfrei" gekennzeichnete Getränke enthalten
Alkohol (Malzbier enthält 0,3 bis 1 Vol.% Alkohol)
Alkohol kann unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt werden:
Äthylalkohol oder Ethylalkohol
Äthanol oder Ethanol
Weingeist
Spiritus
C2H5OH = chemische Bezeichnung
Methanol (giftig, aber z.B. in sehr billigen Branntwein enthalten)
Auch Glycerin ist ein alkoholischer Stoff, genauso wie Mono- und Diglyceride.
Kuchen, Cremeschnitten und Konfitüre: Süße Leckereien stehen bei vielen
Muslimen hoch im Kurs - und täglich auf dem Speiseplan. Doch unkontrolliertes Schlemmen kann hochprozentig schädlich sein. Denn neben satten Kalorien verschlingen
wir nicht selten einen berauschenden Inhaltsstoff: Alkohol.
Hochprozentiges kann in Eis, Cremeschnitten, Schokolade und Weingummi versteckt sein. Der Blick auf die Zutatenliste hilft nicht unbedingt weiter: Zum einen ist sie oft unter der Falz der Packung verborgen und klein gedruckt, zum anderen fehlt der Hinweis nicht selten ganz. Wer sich unsicher ist, dem hilft kräftiges Schnuppern. Gleich nach dem Öffnen ist Alkohol deutlich zu riechen.
Auch Süßspeisen wie Quarkzubereitung, Rote Grütze, Apfelkompott oder Zitronencreme sowie Backwaren und Konfitüren sind nicht immer ohne. Wenn Sie beim Bäcker kaufen oder im Restaurant bestellen, sollten Sie nachfragen, ob Kuchen oder Nachtisch mit Alkohol "verfeinert" wurden. Alkohol lauert nicht nur in Süßigkeiten. Auf den täglichen Speiseplan der Kleinen kann er auch über Fertigprodukte gelangen. Mit Alkoholzugabe können Suppen, Saucen, Fleischgerichte, Eintöpfe und sogar Gemüse zubereitet sein.
Vorsicht angesagt ist auch bei Medikamenten. Mit Hilfe von Alkohol wirken Hustentropfen, Hustensaft, Beruhigungstropfen, Mittel zur Stärkung der Abwehrkräfte oder Zahnungstropfen. Werden per Einnahme mehr als 0,05 Gramm verabreicht, muß ein Warnhinweis angegeben sein.
Einige Beispiele:
Speiseeis: Tropic-Eis, Marzipan-Eis, Likör-Eis und
viele Eisbecher
Möglicher Inhalt: Amaretto, Eierlikör, Mandellikör, Rum, Alkohol
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Süßigkeiten:
Cremeschnitten, Pralinen, Ostereier und sonstige gefüllte Schokoladenartikel, Marzipan,
Wingummi, Traubenschokolade.
Möglicher Inhalt: Alkohol, Rum, Winbrand, Liköre,
Kirschwasser, Calvados
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Konfitüren / - Spezialitäten: Herrenkonfitüre,
Zwetschgenkonfitüre, Erdbeerkonfitüre, Schwarzkirsche
Möglicher Inhalt:
Whisky, Rum, Sherry, Kirschwasser
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Süßspeisen: Cremespeisen, Herrenspeisen, Tiramisu
Möglicher Inhalt:
Rotwein, Weisswein, Rum, Eierlikör,
Amaretto, Weinbrand, Mandellikör
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Suppen:
Ochsenschwanzsuppe, Geflügelcremesuppe, Pfifferlingcremesuppe:
Möglicher Inhalt:
Weinbrand, Sherry, Madeira,
Rotwein, Weisswein
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Soßen:
Barbeque, Tomatenketchup, Cocktailsoße
Möglicher Inhalt:
Gin, Weinbrand, Sherry, Cognac
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Käsegerichte:
Käsefondue
Möglicher Inhalt:
Weisswein, Kirschwasser
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Aromen: Vanille Aroma
Möglicher Inhalt:
Alkohol
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Gebäck:
Kuchen, Kleingebäck, Torten, Gebäckschnitte, Stollen,
Lebkuchen, Marzipan sowie Back-Aroma Rum, Arrak und Amaretto:
Möglicher Inhalt:
Rum, Kirschwasser, etc.
Weitere:
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Diverse Fleischgerichte, Fischgerichte
können Alkohol enthalten.
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Flambierte
Gerichte
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Diverse
Cocktailsaucen, Worcestersauce
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Verschiedene
Weichkäse-Sorten
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Mit
Alkohol abgeschmeckte Marmeladensorten
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Weinschaumcreme
oder Sabbaione
Mit freundlicher Genehmigung der Verbraucherzentrale Hamburg
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Verbraucherzentrale Hamburg
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Verbraucherzentrale Hessen
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