Fragen und Antworten (FAQ)


Updated 13.11.2007 

E-471 - Mono- und Diglyceride

?Frage: Sind Mono- und Diglyceride E471 Halal oder Haram? Können Mono- und Diglyceride aus Schweinefett oder anderen Haram-Fetten hergestellt werden?

!Antwort: Bei der Herstellung von Mono- und Diglyceride (E471) werden Speisefette verarbeitet. Üblich ist die Verwendung von Palmöl, Sojaöl sowie Sonnenblumenöl.  Eine Herstellung aus tierischen Fetten ist jedoch auch möglich und nicht verboten. Da tierische Fette jedoch in letzter Zeit immer mehr in Verruf geraten sind und die Kosten für die Herstellung von Mono- und Diglyceriden aus tierischem Fett deutlich höher sind als auf pflanzlicher Basis, kann davon ausgegangen werden, dass in der Regel pflanzliche Rohstoffe eingesetzt werden. Ein Verbot für die Verwendung von tierischem Fett zur Herstellung von Mono- und Diglyceriden besteht nicht im deutschen sowie im EU Lebensmittelrecht. Rechtliche Referenz: Die europäische Richtlinie 96/77/EG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel legt die entsprechenden Kriterien, z.T. auch Ausgangsstoffe für die Herstellung von Zusatzstoffe fest. Für die Mono-und Diglyceride von Speisefettsäuren sind keine bestimmten Ausgangsstoffe festgelegt und somit auch kein Verbot für die Verwendung tierischer Rohstoffe. Daher empfehlen wir im jeden Fall beim Hersteller die Herkunft der Speisefette zu hinterfragen. Da sich Rezepturen auch mal ändern, empfehlen wir beim Hersteller anzufragen, ob das Produkt auch halal-zertifiziert angeboten wird. Ethanol spielt bei der Herstellung von Mono- und Diglyceriden keine Rolle. 

Mono- und Diglyceride kommen auch natürlich in geringen Mengen in Schweineschmalz vor. Manchmal wird deshalb Schweineschmalz in Backwaren
verwendet. Dies muss aber als Zutat gesondert gekennzeichnet werden. Mit welchem Verfahren die E 471 hergestellt wurden, ist auf der Verpackung nicht nachvollziehbar.

Abkömmlinge dieser Zusatzstoffe sind die Mono- und Diglycerinsäureester, die die E-Nummern E 472 a-f haben. Hier sind Mono- und Diglyceride mit Essigsäure (a), Weinsäure (b), Citronensäure (c), Mono- oder Diacetylweinsäure (d) oder einem Gemisch aus Essig- und Weinsäure (f) verestert.

Eine Halal-Zertifizierung von Mono- und Diglyceride (E471) oder Produkten, die diesen Zusatzstoff enthalten, erachten wir als erforderlich.

Quelle: Halal.de

 


Updated 23.11.2007 

Ist Laktose halal? 

Der Halal-Status der Laktose ist zu hinterfragen.

Laktose ist die chemische Bezeichnung für den Milchzucker, einen der Hauptbestandteile der Milch. Bei der Käseherstellung fällt neben den festen Käsebestandteilen die flüssige Molke an, in der die Laktose zum überwiegenden Anteil gelöst verbleibt. Aus der Molke wird in anschließenden physikalischen Prozessen die Laktose in kristalliner Form gewonnen. Um zunächst die Molke zu erzeugen, können grundsätzlich zwei Verfahren eingesetzt werden. Eines dieser zwei Verfahren ist in Bezug auf Halal-Konformität zu hinterfragen:

1. Verfahren: Säurefällung der Milchproteine
Hierbei fällt die Molke durch Zugabe einer Säure z.B. von Citronensäure zur Milch unter Ausfällung der Milchproteine an..
Dieser Prozess ist als halal zu bezeichnen, da lediglich eine Säure Anwendung findet. Die Erzeugung von Laktose aus dieser Molke ist halal.

2. Verfahren: Enzymatische Spaltung der Milchproteine
Der Milch werden Enzyme zugegeben, die dazu führen, dass die Milchproteine koagulieren und ausfallen (die Milch gerinnt). Die Milchproteine werden zur Käseherstellung verwendet. Die als Nebenprodukt anfallende Molke kann als Rohstoff für die Laktosegewinnung verwendet werden. In diesem Fall ist zu hinterfragen:
1. Sind tierische Enzyme (hier Kälberlab) verarbeitet worden? Wenn ja, wurde das Tier (hier das Kalb) geschächtet?
2. Sind mikrobiell erzeugte Enzyme verarbeitet wurden? Wenn ja, sind die Nährmedien halal? Also enthalten Sie keine Peptone vom Schwein oder sonstige kritische Produkte?

Die gewonnene Laktose findet in der Süßwaren-, Backwaren- und Gebäckindustrie Anwendung.

Quelle: Halal.de


?F: Enthält Kaugummi der Firma Wirgley's tierische Substanzen?

!A: Ja, Kaugummi-Produkte der Firma Wrigly können tierische Substanzen enthalten. Da uns zu diesem Zeitpunkt keine Information über eine Halal-Zertifizierung der Produktion vorliegt, sollten solche Produkte gemieden werden.

Hierzu die Original-Antwort der PR-Abteilung der Firma Wrigly in USA:

WRIGLEY 

Thank you for visiting our web site, Wrigley.com, to ask if we Use any animal-derived ingredients in the manufacturer of Wrigley's gum. We
appreciate your interest in our product. At one time, Wrigley products were made with vegetable-or mineral-derived softening ingredients.

However, the availability of these types of softeners decreased several years ago when major sources closed their manufacturing facilities. Since
we can no longer guarantee that all Wrigley brands from all of our factories will always be made with vegetable-or mineral-derived softeners,
our products may not always be acceptable for your diet. We're sorry that you may not be able to chew Wrigley's gum, but we appreciate your
contacting us so that we can give you the facts.

Sincerely yours,
Denise Young
Consumer Affairs Department
WM. WRIGLEY, JR. COMPANY

 


?F: Was sind Geliermittel und enthalten Geliermittel Substanzen vom Schwein?

!A: Geliermittel (ähnlich dem Verdickungsmittel) ist ein Mittel zur Gelierung / Verdicken von Flüssigkeiten und ist entweder pflanzlichen oder tierischen Ursprungs mit der Eigenschaft Wasser binden zu können. Sie bilden eine gallertartige Masse und geben beispielsweise Saucen, Joghurts und anderen Lebensmitteln eine festere Konsistenz. 

Zu der Klasse der Geliermittel gehören:

- Gelatine (bzw. Speisegelatine, tiersich!) 

- Pektin (pflanzlich)

- Agar-Agar (pflanzlich)

- Johannisbrot- und Guarkernmehl (pflanzlich)

- Modifizierte Stärke (pflanzlich, kann jedoch genmanipuliert sein)

- Traganth (E413, pflanzlich)

- Gummi Arabicum (pflanzlich)

- Alginate (E401 bis E404, pflanzlich)

- Carrageene (E407, pflanzlich).

Das klassische Geliermittel Gelatine gilt nach dem Gesetz nicht als Zusatzstoff und wird in der Zutatenliste als eine Zutat als "Gelatine"
oder "Speisegelatine" angegeben. Gelatine wird aus tierischem Bindegewebe oder aus Tierknochen hergestellt. Gelatine sollte gemieden, wenn es nicht das Erzeugnis von halal geschächteten Tieren ist. 

Da die deutschen Lebensmittelgesetze den Herstellern relativ viel Spielraum in der Bearbeitung Ihrer Produkte und Stoffe geben, sollte man
um sicherzugehen beim Hersteller anfragen, ob das betreffende Geliermittel tierischen oder pflanzlichen Ursprunges ist, sofern das Produkt nicht mit einem vertrauenswurdigen Halal-Label ausgezeichnet ist.

 


 

?F: Ist Weinsäure halal? 


!A: Die meisten uns bekannten Verfahren beruhen auf der Abtrennung der Weinsäure während der Weingärung (z.B. das sich absetzende Hefegeläger) oder aus dem Trester. Die Weinsäure wird bei der Gewinnung aus Weinstein (kristalline Ablagerung) chemisch modifiziert (Umsetzung mit Säure) und als Abschluss dieses Prozesses mit reinem Wasser gewaschen und getrocknet. Demnach ist Weinsäure als Halal einzustufen.  

Übrigens nicht jegliche Weinsäure wird aus Weinstein gewonnen; es existieren auch chemische Herstellungsverfahren, die jedoch wesentlich teurer sind. Die obige Beurteilung ersetzt nicht eine Halal-Zertifizierung durch unabhängige Fachleute, die wir auch fur diesen Rohstoff als sinnvoll erachten. 

 


?F: Kann man Butter bedenkenlos essen?

!A: Reine Butter kann bedenkenlos konsumiert werden. 

Falls der Butter in der Produktion andere Substanzen hinzugesetzt werden, mussen diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach auf der Zutatenliste aufgefuhrt werden.

Halbfettbutter und mildgesäuerte Buttersorten können jedoch mit Hilfe des Lab-Enzyms hergestellt worden sein. Dieses wird im Normalfall aus Kälbermägen von nicht-halal geschächteten Kälbern gewonnen. Bei Einsatz von anderen Enzymen, stellt sich zudem die Frage nach Genmanipulation (GMO).


?F: Aus was besteht Gelatine? 

!A: Zur Herstellung ihrer Fruchtgummiprodukte verwenden zahlreiche Hersteller als Grundstoff Speisegelatine. Speisegelatine besteht üblicherweise zu etwa 90% vom Schwein und ca. 10% vom Rind. Seit der BSE Krise verwenden die meisten Hersteller nur noch reine Schweinegelatine oder verzichten gänzlich auf tierische Gelatine und greifen auf natürliche Substanzen wie Agar-Agar zurück.  

Schweinegelatine wird gerne verwendet, wenn das Produkt eine bestimmte Kaukonsistenz haben soll. Denn Schweinegelatine macht das Produkt insgesamt fester, also konsistenter. Andere Gelatinesorten (Rindergelatine, Fischgelatine, etc.) dagegen sind in ihrer Konsistenz insgesamt weicher - daher gibt es beispielsweise weniger oder kaum Produkte mit "reiner Rindergelatine".

Eine genaue DNA-Analyse von Gelatine würde bereits in Auftrag gegeben und wird in Kürze unseren Lesern vorgestellt.

Haribo beispielsweise, produziert eine Reihe von Produkten, die von tierischer Gelatine frei sein sollen und die nach Angaben von Haribo auch für den Verzehr durch Muslime geeignet sind. Für den Laien und gerade für muslimische Kinder ist dies in aller Regel nur schwer nachprüfbar, zumal auch in Aromen oder sonstigen Zutaten Haram-Stoffe enthalten sein können. Darüber hinaus, gibt das studieren der Zutatenliste, welches sich bereits unter Muslimen zum Volkssport entwickelt hat, hinsichtlich halal/haram bekanntermaßen nicht viel her. Deshalb rät das Islamologische Institut den Herstellern ihre Produkte halal zertifizieren zu lassen. 

Herstell-Informationen: Gelatine

 


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